AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von Aisha King Make-up Artist (Stand 01/2017)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend in schriftlicher Form widersprochen wird.

1. Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Maskenbildners zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Maskenbildner und seinem Auftraggeber zu Stande. 

2. Optionen / Reservierungen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Maskenbildners zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

Eine Reservierung ist nicht für Privatkunden möglich. 

3. Festbuchungen

Eine Festbuchung stellt eine für den Maskenbildner und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung zu festgelegtem Termin dar. Die Festbuchung erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Maskenbildner an den Auftraggeber, die er per Email erhält.

Im Falle einer Festbuchung steht dem Maskenbildner das vereinbarte Honorar auch dann ganz oder teilweise zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Maskenbildner nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird oder werden kann (siehe 9. Auftragsstornierung & Ausfallhonorar). Der Honoraranspruch besteht nicht, wenn der Auftraggeber die Festbuchung bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt gegenüber dem Maskenbildner schriftlich absagt.

Der Maskenbilnder kann für die angebotenen Dienstleistungen, für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (9 Stunden inklusive 1 Stunde Pause) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonoraren werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz für jede weitere angefangene Stunde beträgt 15 % des Ganztageshonorars.

Bei Privatkunden behält es sich der Make-up Artist vor, eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Honorars zu verlangen. Sobald die Anzahlung geleistet wurde, ist der Termin fest gebucht. 

4. Honorar

Das Honorar des Maskenbildners deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaiger entstandener Fremd- und Nebenkosten beim Maskenbildner ist jegliche Nutzung zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte, an den unter Mitwirkung des Maskenbildners entstandenen Arbeiten unzulässig. Die Rechte der Nutzung werden erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. 

5. Testshootings & Freie Arbeiten

Testshootings und Freie Arbeiten müssen vom Auftraggeber im Voraus dem Maskenbildner mitgeteilt und zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden sein.

Leistungen des Maskenbildners im Rahmen eines solchen Testshootings dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Maskenbildners dürfen die bei Testshootings entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Maskenbildners gesondert zu vergüten.

Sofern der Maskenbildner für seine Mitwirkung an einem Testshooting oder einer Freien Arbeit kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. jedoch später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken, Veröffentlichungen oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Maskenbildner ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. 

6. Fremd- & Nebenkosten

Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, Leihgebühren,  ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Maskenbildners nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder anteilig an den Maskenbildner zu zahlen. Ansonsten ist der Maskenbildner nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen.

Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Maskenbildner berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. 

7. Anreise & Fahrtkosten

Ist bei Arbeitsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar.

Generell gilt, falls nicht anders vereinbart, werden bei eigener Anreise Fahrtkosten mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer und anfallende Parkkosten berechnet. 

8. Rechnung, Zahlung & Verzug

Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anderes auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Skonto und sonstige Abzüge werden nicht gewährt.

Bei Dienstleistungen für Privatkunden ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Erhalt bzw. Erbringung der Leistung bar zu bezahlen.

Auf die durch den Maskenbildner gestellten Honorare und sonstigen Fremd- und Nebenkosten ist die jeweils aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen.

Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung, ab Rechnungsdatum bei dem Maskenbildner eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich der Maskenbildner vor, Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unberührt. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Maskenbildner kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

9. Auftragsstornierung & Ausfallhonorar

Eine Vertragsauflösung, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist nach verbindlicher Auftragserteilung nur aus wichtigem Grund möglich und schriftlich einzureichen. Wird ein bereits begonnener Auftrag vom Auftraggeber abgebrochen oder wird er später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass der Maskenbildner dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als „begonnen“ gilt ein Auftrag, wenn der Maskenbildner mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.

Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:

3 Tage vor Termin: 100%
7 Tage vor Termin: 75%
14 Tage vor Termin: 50%

Der Maskenbildner ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrecht erhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Maskenbildners in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind.

In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarte Honorare des Maskenbildners zu entrichten.

Der Stornobetrag ist mit Bestätigung der Storno durch den Maskenbildner innerhalb von 8 Tagen fällig. Der Maskenbildner ist jederzeit berechtigt, Dienstleistungen ganz oder teilweise ohne Vorankündigung einzustellen.

Bei einer in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so bezeichneten „Wetterbuchung“, d.h. für den Fall, dass zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an den Maskenbildner ein Honorar zahlen zu müssen. Hierbei muss von dem Auftraggeber durch Vorlage entsprechender Auskünfte vom Wetterdienst schriftlich nachgewiesen werden, dass das schlechte Wetter die Durchführung des Auftrags unmöglich macht.

Sollte der Maskenbildner seine Tätigkeit auf Grund von höherer Gewalt, wie z.B. Unfall, Krankheit, Witterung oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird sich der Maskenbildner nach besten Kräften bemühen, einen passenden Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Maskenbildner in diesem Falle nicht. 

10. Haftung

Der Maskenbildner übernimmt keine Haftung für Dritten zugefügte Personen- und Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Der Maskenbildner übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.

Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschaltete Erfüllungsgehilfen.

Requisiten sind vom Auftraggeber gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust etc. zu versichern. Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden sowie eine evtl. Personenausfall- und/oder Veranstaltungsausfallversicherung abzuschließen.

Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung des Eigentums vom Maskenbildner, kann dieser Schadensersatzansprüche geltend machen. 

11. Reklamation & Gestalterische Auffassung

Hat der Auftraggeber dem Maskenbildner keine Weisungen zu Make-up und Frisur gegeben, erkennt er seine kreative Arbeit an.

Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während der Film- oder Fotoaufnahmen anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Maskenbildners zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei den Film- oder Fotoaufnahmen anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In solch einem Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung des Maskenbildners muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht. 

12. Namensnennung

Der Maskenbildner hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Maskenbildners zu zahlen. 

13. Verwendung von Bildmaterial

Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Maskenbildner für seine erbrachte Leistung an dem Auftrag Fotografien und/ oder Filmmaterial grundsätzlich in bearbeiteter Form und in ordentlicher Qualität zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert dem Maskenbildner zu zusenden.

Der Maskenbildner ist berechtigt die Fotografien und Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Leistung erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen.

Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Maskenbildner einverstanden ist/sind. 

14. Verjährung

Sämtliche vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Maskenbildner verjähren, außer bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, innerhalb eines Jahres nach Erbringung der Leistung. Unberührt bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

15. Urheber & Rechteübertragung

Der Maskenbildner ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte und behält sich diese Rechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. vor. Diese Arbeitsproben des Maskenbildners dürfen ohne vorherige Genehmigung durch den Maskenbildner nicht vervielfältigt und an Dritte nicht zugänglich gemacht werden. Die Arbeitsproben sind zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu. Der Auftraggeber haftet für die Beschädigung und den Verlust der ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsproben.

Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Maskenbildners, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten.

Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung der Arbeiten/ Ergebnisse, auch im Falle von Test-, Layoutaufnahmen und Freien Arbeiten ohne vorherige Zahlung eines angemessenen Honorars, wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen Tageshonorars fällig.

Bei Personenaufnahmen an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Maskenbildner von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. 

16. Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. 

17. Gültigkeit der AGB & Gerichtsstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.01.2017 bis auf Weiteres. Bei Erscheinen neuer AGB bzw. neuer Angebots- und Preislisten verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Maskenbildners. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Auch bei im Ausland erbrachten Dienstleistungen gilt deutsches Recht vereinbart. Gerichtsstand ist Berlin.